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Einstufung
und Kategorien
Die Klassifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und
Privatzimmern erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Zentrale
für Tourismus (DZT) einheitlich in der geamten Bundesrepublik
Deutschland. Die Teilnahme an der Klassifizierung ist freiwillig. Den
Sternen wird, zur Unterscheidung von den Hotelkategorien, das
„F” bzw. „P” vorangestellt. Bei
den Privatzimmern erfolgt die Bewertung nur bis zu vier Sternen.
Weitere Informationen finden Sie unter deutschertourismusverband.de
Einfache und
zweckmäßige Gesamtausstattung
des
Objekts mit
einfachem Komfort.
Die
erforderliche Grundausstattung ist
vorhanden und
in gebrauchsfähigem Zustand.
Altersbedingte Abnutzung
ist erlaubt,
bei
insgesamt vorhandenem,
soliden Wohnkomfort.

Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung
mit
mittlerem Komfort.
Die
Ausstattung muss in einem guten
Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität.
Die
Funktionalität steht im Vordergrund
bei
gepflegtem Gesamteindruck.
 
Gute und
wohnliche Gesamtausstattung mit
gutem
Komfort. Ausstattung von besserer
Qualität. Optisch ansprechender Gesamt-
eindruck, wobei auf Dekoration und
Wohnlichkeit Wert gelegt wird.
 
Hochwertige Gesamtausstattung mit
gehobenem Komfort. Ausstattung in
gehobener und gepflegter Qualität.
Aufeinander abgestimmter optischer
Gesamteindruck
von Form und Materialien.
Lage
und Infrastruktur des Hauses genügen
gehobenen Ansprüchen.
   Erstklassige
Gesamtausstattung mit
besonderen Zusatzleistungen im
Servicebereich und herausragende
Infrastruktur des Objekts. Großzügige
Ausstattung in besonderer Qualität.
Sehr
gepflegter und exklusiver
Gesamteindruck mit allem technischen
Komfort, der das Objekt selbst und die
Umgebung mit einschließt.
Sehr
guter Erholungs- Pflegezustand. |